Winterdienst

Als Ihr zuverlässiger Partner übernehmen wir Ihre Räum- und Streupflicht, nach der jeweiligen Ortssatzung, von November bis März.

Wir gewährleisten auch bei strengsten Witterungsbedingungen, dass Ihre Flächen stets sicher und begehbar sind.

Das Entfernen von ausgebrachtem Streugut gehört nach der Winterperiode selbstverständlich zu unserem Service.